Mietentscheid – Wir veröffentlichen das Rechtsgutachten der Stadt Frankfurt

Pressemitteilung vom 28.1.2020

Seit über einem Jahr (!) wartet der Mietentscheid auf einen Beschluss zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Nun liegt ein Rechtsgutachten vor. Dieses wurde uns anonym zugespielt, wir machen es hiermit öffentlich. Über ein Jahr hat es gedauert, dass die Römer-Koalition das Gutachten selbst hätte veröffentlichen und zur Diskussion stellen können. Schon dies war Grund genug, dem Magistrat fehlendes demokratisches Gespür und einen Mangel an Würdigung bürgerschaftlichen Engagements vorzuwerfen, das Gutachten verstärkt diesen Eindruck auf eklatante Weise.

Die aktuelle Römer-Koalition blickt auf einen mietenpolitischen Scherbenhaufen: die Mieten steigen  munter weiter und im Jahr 2018 wurden gerade mal 45 Sozialwohnungen gebaut. Wir erinnern daran, es stehen beinahe 10.000 Haushalte auf der Warteliste und 49% aller städtischen Mieterhaushalte hätten ein Anrecht auf eine Sozialwohnung. Die Rezepte von CDU, SPD und Grünen um dem Mietenwahnsinn zu begegnen, wirken offensichtlich nicht und anstelle den Vorschlägen des Bürgerbegehrens politisch, argumentativ und mit funktionierenden Alternativen zu begegnen, wählt der Magistrat mit seinem Gutachten den Weg der Diskreditierung und Panikmache. Wir sagen klar, das ist Frankfurt, den Worten Peter Feldmanns folgend „Demokratiehauptstadt“, unwürdig.

So wird im Gutachten auf dünner Grundlage, in kurzen Zeilen und ohne stichhaltige Evidenz nicht nur behauptet, dass die ABG die Belastungen des Begehrens nicht zu schultern in der Lage sei, nein der städtische Haushalt und die Wirtschaftsleistung des Standorts insgesamt sei durch das Bürgerbegehren bedroht – dies ist schlicht und einfach absurd. Weiter wird die demokratische Kontrolle der ABG durch den Römer negiert und in den Raum gestellt, dass städtische Unternehmen zur Generierung von maximalen Gewinnen verpflichtet seien. Wir fragen uns: wenn dem so wäre, wozu brauchen wir dann überhaupt noch ein demokratisches Parlament? Erschreckend ist auch der Umstand, dass das Stadtplanungsamt den Finanzierungsvorschlag des Mietentscheides für realistisch hält, das Gutachten aber ohne ersichtlichen Grund und ohne überhaupt eine Begründung zu nennen der abweichenden Kostenschätzung der ABG folgt.

Wir fordern, dass endlich inhaltlich über das Bürgerbegehren diskutiert wird – wir wollen mietentscheiden!

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